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Nordamerika

Wie werden in der Dominikanischen Republik Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (ITBIS), die bei Einlösung fällig wird. Eine Differenzierung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen ist nicht gesetzlich vorgesehen, doch orientiert sich die Praxis an internationalen Grundsätzen.
Welche Besonderheiten gelten in der Dominikanischen Republik für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheinverkäufe sind in der Dominikanischen Republik rechtlich erlaubt, erfordern jedoch die Registrierung des Händlers beim Finanzministerium. Online-Verkäufe müssen zusätzlich Datenschutz- und Steuerauflagen erfüllen.
Welche Verbraucherrechte gelten in der Dominikanischen Republik bei abgelaufenen Gutscheinen?
Das Verbraucherschutzgesetz sieht keine Erstattungspflicht für abgelaufene Gutscheine vor. Händler müssen jedoch die Bedingungen transparent kommunizieren. Fehlende Angaben können als unlautere Geschäftspraxis geahndet werden.
Gibt es in der Dominikanischen Republik eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
In der Dominikanischen Republik gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach dem Zivilgesetzbuch gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anbieter dürfen kürzere Laufzeiten festlegen, müssen diese jedoch klar angeben.