Wie können wir helfen?

Afrika

Welche Besonderheiten gelten in Burkina Faso für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Der Gutscheinverkauf ist in Burkina Faso weitgehend unreguliert. Elektronische Gutscheinangebote werden jedoch zunehmend von Mobilfunkunternehmen eingeführt und müssen bei der Steuerbehörde gemeldet werden.
Gibt es in Burkina Faso eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Burkina Faso hat keine spezifische gesetzliche Regelung für Gutscheine. Nach dem allgemeinen Vertragsrecht gelten Verjährungsfristen von drei Jahren, sofern keine individuelle Laufzeit vereinbart wurde. Händler müssen die Gültigkeit klar angeben.
Wie werden in Burkina Faso Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (TVA). Die Steuer wird bei der Einlösung fällig. Eine Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen besteht nicht. Burkina Faso orientiert sich an den steuerlichen Vorgaben der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA).
Welche Verbraucherrechte gelten in Burkina Faso bei abgelaufenen Gutscheinen?
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu abgelaufenen Gutscheinen. Nach dem Verbraucherschutzgesetz können Kunden jedoch eine Erstattung verlangen, wenn die Gültigkeitsbedingungen nicht klar kommuniziert wurden.