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Afrika
Wie werden in Guinea-Bissau Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (TVA), die bei Einlösung fällig wird. Eine Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen besteht nicht. Das Land orientiert sich an den UEMOA-Steuerrichtlinien.
Welche Verbraucherrechte gelten in Guinea-Bissau bei abgelaufenen Gutscheinen?
Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung zu abgelaufenen Gutscheinen. Händler müssen jedoch Ablaufdaten klar angeben. Fehlende Informationen können als Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze gewertet werden.
Welche Besonderheiten gelten in Guinea-Bissau für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheinverkäufe sind in Guinea-Bissau erlaubt, erfordern jedoch die Registrierung bei der Steuerbehörde. Elektronische Gutscheine werden zunehmend über Mobilfunkanbieter vertrieben.
Gibt es in Guinea-Bissau eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
In Guinea-Bissau existieren keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach dem Zivilrecht gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Händler müssen Kunden die Gültigkeitsdauer schriftlich mitteilen.