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Südamerika
Welche Verbraucherrechte gelten in Paraguay bei abgelaufenen Gutscheinen?
Kein gesetzlicher Anspruch auf Einlösung abgelaufener Gutscheine festgelegt; maßgeblich sind die AGB. Unfaire/irreführende Ablaufklauseln können nach Ley 1334/98 beanstandet werden (SEDECO-Aufsicht). Empfehlung: klare Kommunikation und angemessene Fristen. (FAOLEX)
Welche Besonderheiten gelten in Paraguay für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Transparenz zu Laufzeit/Einschränkungen/Gebühren nach Ley 1334/98; bei der Dokumentation empfiehlt die SET (DNIT-Consultas) u. a. kein IVA-Comprobante beim Verkauf, sondern Recibo und Faktura bei Einlösung. Zahlungsnahe Modelle beachten ggf. Netz-/Acquirer-Regeln. (FAOLEX)
Gibt es in Paraguay eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Keine spezifische Gutschein-Mindest-/Höchstgültigkeit normiert. Es gelten die AGB des Ausstellers unter Beachtung der Ley 1334/98 (Defensa del Consumidor y del Usuario) und SEDECO-Vorgaben (Transparenz, faire Bedingungen). (FAOLEX)
Wie werden in Paraguay Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Kein EU-SPV/MPV-System. Verwaltungspraxis: Giftcards gelten als Zahlungsmittel/„medio de pago“ für künftige Käufe; keine IVA-Faktura bei Verkauf der Karte, stattdessen Recibo; IVA-Fakturierung bei Einlösung (Zeitpunkt der Lieferung/Leistung). Dies geht aus Consultas (DNIT/SET) und Fachhinweisen hervor. (DNIT)