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Südamerika

Welche Besonderheiten gelten in Peru für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Klare AGB/Informationspflichten nach Ley 29571 (z. B. Laufzeit, Einschränkungen, Gebühren) sind Pflicht; unlautere oder irreführende Geschäftspraktiken sind untersagt (INDECOPI-Aufsicht). Operativ gilt: IGV erst bei Einlösung (Beleg-/EBM-Prozesse entsprechend gestalten). (gob.pe)
Welche Verbraucherrechte gelten in Peru bei abgelaufenen Gutscheinen?
Da keine Spezialfrist festgelegt ist, richtet sich die Einlösbarkeit nach den AGB; unfaire/intransparente Ablaufklauseln können nach Ley 29571 beanstandet werden (INDECOPI). Empfehlung: klare Datumsangaben und faire Regelungen; Streitfälle unterliegen der INDECOPI-Rechtsprechung. (gob.pe)
Wie werden in Peru Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Kein EU-SPV/MPV-System. Nach IGV-Systematik gilt die Giftcard als Geld-/Wertrepräsentation; IGV entsteht bei der Einlösung (Lieferung/Leistung), nicht bei der Ausgabe/Übergabe der Karte. Dies bestätigt SUNAT Informe N.° 040-2016 sowie aktuelle Fachbeiträge. (sunat.gob.pe)
Gibt es in Peru eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Eine spezifische gesetzliche Mindest- oder Höchstgültigkeit für Geschenkkarten/„tarjetas de regalo“ ist in Peru nicht normiert. Es gelten die AGB des Ausstellers; sie unterliegen jedoch dem Código de Protección y Defensa del Consumidor (Ley 29571) (Transparenz/Unlauterkeit). INDECOPI-Entscheidungen betonen die Informationspflichten im Umgang mit „tarjetas de regalo“. (gob.pe)