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Asien
Wie werden in Bahrain Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (VAT), die seit 2019 in Bahrain gilt. Die Steuer fällt in der Regel bei der Einlösung an. Eine Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen besteht nicht, orientiert sich aber an der GCC-Mehrwertsteuerrichtlinie.
Gibt es in Bahrain eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Bahrain verfügt über keine spezielle gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach dem Zivilgesetzbuch gelten allgemeine Verjährungsfristen von drei Jahren für vertragliche Ansprüche. Anbieter dürfen eigene Laufzeiten festlegen, solange sie transparent angegeben werden.
Welche Besonderheiten gelten in Bahrain für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheinanbieter müssen in Bahrain registriert und steuerlich gemeldet sein. Elektronische Gutscheine dürfen nur über zugelassene Zahlungsdienstleister vertrieben werden. Online-Verkäufe fallen unter das E-Commerce-Gesetz von 2020.
Welche Verbraucherrechte gelten in Bahrain bei abgelaufenen Gutscheinen?
Das Verbraucherschutzgesetz von Bahrain enthält keine speziellen Bestimmungen zu abgelaufenen Gutscheinen. Händler sind jedoch verpflichtet, Ablaufdaten klar anzugeben. Verstöße gegen Informationspflichten können als unlautere Geschäftspraktiken geahndet werden.