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Asien
Wie werden im Libanon Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (TVA). Die Steuer fällt bei der Einlösung an. Eine Differenzierung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen ist nicht vorgesehen.
Gibt es im Libanon eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Im Libanon gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach dem Zivilgesetzbuch gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Händler müssen die Laufzeit transparent angeben.
Welche Besonderheiten gelten im Libanon für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Der Gutscheinverkauf ist im Libanon erlaubt. Online-Gutscheine müssen gemäß dem E-Transactions and Data Protection Law registriert und nachverfolgbar sein.
Welche Verbraucherrechte gelten im Libanon bei abgelaufenen Gutscheinen?
Es gibt keine ausdrücklichen Vorschriften zu abgelaufenen Gutscheinen. Händler sind verpflichtet, Ablaufdaten anzugeben. Fehlende Angaben können als Täuschung gewertet werden.