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Asien

Gibt es in Malaysia eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Ja, in Malaysia ist die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen gesetzlich geregelt. Nach dem Consumer Protection (Electronic Trade Transactions) Regulations 2012 müssen Gutscheine mindestens drei Jahre gültig sein.
Welche Besonderheiten gelten in Malaysia für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheinverkäufe sind erlaubt, sowohl online als auch offline. Elektronische Anbieter müssen den Vorschriften des Electronic Commerce Act 2006 und den Datenschutzgesetzen entsprechen.
Wie werden in Malaysia Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Malaysia unterscheidet zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Bei Einzweckgutscheinen fällt die Sales and Service Tax (SST) beim Verkauf an, bei Mehrzweckgutscheinen erst bei der Einlösung.
Welche Verbraucherrechte gelten in Malaysia bei abgelaufenen Gutscheinen?
Gutscheine müssen mindestens drei Jahre gültig sein. Nach Ablauf besteht keine gesetzliche Rückerstattungspflicht, jedoch können Händler freiwillig Kulanz gewähren.