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Europa
Welche Besonderheiten gelten in Andorra für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheine können in Andorra sowohl in physischer als auch in digitaler Form verkauft werden. Anbieter müssen im Handelsregister eingetragen sein. Elektronische Gutscheinverkäufe unterliegen den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes von 2014.
Gibt es in Andorra eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
In Andorra gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach allgemeinem Zivilrecht beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche drei Jahre. Anbieter können die Laufzeit selbst festlegen, müssen diese jedoch transparent kommunizieren.
Welche Verbraucherrechte gelten in Andorra bei abgelaufenen Gutscheinen?
In Andorra besteht keine gesetzliche Pflicht zur Rückerstattung abgelaufener Gutscheine. Verbraucher können jedoch gemäß dem allgemeinen Vertragsrecht eine Überprüfung auf unangemessene Vertragsbedingungen verlangen, wenn Ablaufdaten unklar kommuniziert wurden.
Wie werden in Andorra Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine in Andorra unterliegen der allgemeinen Mehrwertsteuer (IGI). Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich bei der Einlösung. Eine spezifische Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen besteht nicht, doch orientiert sich das System an europäischen Standards.