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Europa

Wie werden in Liechtenstein Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Liechtenstein folgt der EU-Richtlinie 2016/1065, obwohl es kein EU-Mitglied ist. Einzweckgutscheine werden bei der Ausgabe besteuert, Mehrzweckgutscheine erst bei der Einlösung.
Gibt es in Liechtenstein eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
In Liechtenstein gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach allgemeinem Vertragsrecht gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Händler können die Laufzeit frei festlegen, müssen diese aber klar angeben.
Welche Verbraucherrechte gelten in Liechtenstein bei abgelaufenen Gutscheinen?
Nach liechtensteinischem Recht verfällt ein Gutschein nach Ablaufdatum. Wird keine Frist genannt, kann der Verbraucher eine angemessene Gültigkeitsdauer verlangen.
Welche Besonderheiten gelten in Liechtenstein für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheinverkäufe unterliegen in Liechtenstein den allgemeinen Handels- und Verbraucherschutzgesetzen. Elektronische Gutscheine müssen DSGVO-konform ausgegeben werden.