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Europa

Welche Verbraucherrechte gelten in Österreich bei abgelaufenen Gutscheinen?
Nach Ablauf besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einlösung. Ist die Befristung unzulässig (zu kurz/irreführend), bleibt der Anspruch bestehen; Unternehmen müssen verlängern oder erstatten. Ohne Ablaufdatum gilt die 30-jährige Verjährung. (Arbeiterkammer Steiermark)
Wie werden in Österreich Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Seit 01.01.2019 gilt die EU-Giftcardrichtlinie: Einzweck-Gutscheine (SPV) → USt bei Ausgabe/Übertragung; Mehrzweck-Gutscheine (MPV) → USt erst bei Einlösung. Details finden sich in UStR 2000 und Praxisinformationen. (wko.at)
Welche Besonderheiten gelten in Österreich für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Transparente AGB zu Ablauf, Gebühren, Einlösebeschränkungen sind Pflicht; zu kurze/unklare Fristen sind unzulässig. Steuerlich strikt SPV vs. MPV unterscheiden (seit 2019). Bei Online-Verkauf sind die Fernabsatz-/Informationspflichten zu beachten. (wko.at)
Gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Keine eigene Gesetzesfrist speziell für Gutscheine. Ohne vereinbartes Ablaufdatum gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren; eine vertragliche Befristung ist zulässig, muss aber sachlich gerechtfertigt und transparent sein. Zu kurze Fristen wurden von Gerichten/Behörden beanstandet (z. B. Thermen-Gutscheine). (wko.at)