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Europa

Gibt es in Russland eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Eine gesetzliche Mindest-/Höchstgültigkeit für Geschenkgutscheine ist nicht festgelegt. Gültigkeit ergibt sich aus den AGB/Vertragsbedingungen; es gelten die allgemeinen Regeln des Verbraucherschutzrechts (Gesetz Nr. 2300-1), u. a. zu Informationspflichten und unlauteren Bedingungen. Analysen stellen Gutscheine zivilrechtlich als Forderungs-/Anspruchsnachweis dar. (Welthandelsorganisation)
Welche Besonderheiten gelten in Russland für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Transparente Bedingungen (Laufzeit, Gebühren, Einlösebeschränkungen) nach Verbraucherrecht; zivilrechtlich gelten Gutscheine überwiegend als Anspruchsnachweis (stützt Besteuerung bei Einlösung). Bei unentgeltlicher Abgabe/Promos oder Übertragung an Dritte sind USt-Risiken zu beachten; Fachhinweise/Guides zur russischen VAT-Systematik geben den Rahmen. (korpusprava.com)
Welche Verbraucherrechte gelten in Russland bei abgelaufenen Gutscheinen?
Kein gesetzlicher Anspruch auf Einlösung nach Ablauf; maßgeblich sind die AGB. Unfaire/irreführende Ablaufklauseln können nach dem Verbraucherschutzgesetz beanstandet werden; daher Fristen klar und gut sichtbar angeben. (Welthandelsorganisation)
Wie werden in Russland Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Kein EU-SPV/MPV-System. Grundsatz der Praxis: Der Verkauf eines Geschenkgutscheins begründet noch keinen USt-(VAT-)Anfall; Umsatzsteuer entsteht bei Einlösung mit Lieferung/Leistung (MoF-Linie, „Gutschein = Vorauszahlung/Geldersatz“). Achtung: Bei Übertragung an Dritte kann VAT bereits bei der entgeltlichen Weitergabe anfallen – aktuelle Verwaltungsauslegung beachten. (Lexology)