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Europa
Wie werden in der Schweiz Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Die ESTV unterscheidet Wertgutschein (Mittel zum Bezahlen) → MWST erst bei Einlösung, und Leistungsgutschein (konkrete Leistung) → MWST bereits bei Verkauf/Vereinnahmung. Die Praxis ist in den MWST-Infos/Branchen-Infos niedergelegt und wird in Fachkommentaren bestätigt. (Eidgenössische Steuerverwaltung)
Gibt es in der Schweiz eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Eine spezielle Gutscheinfrist gibt es nicht, aber nach herrschender Auffassung gilt Verjährungsrecht des OR: mind. 5 Jahre (Konsumgüter) bzw. 10 Jahre (sonstige Forderungen). Dies wurde u. a. von einer kantonalen Entscheidung (SO, 28.05.2020) bestätigt; Verkürzung dieser Fristen ist unzulässig. (konsum.admin.ch)
Welche Verbraucherrechte gelten in der Schweiz bei abgelaufenen Gutscheinen?
Nach Ablaufdatum kann der Anspruch bis zur OR-Verjährung weiter bestehen (5/10 Jahre); Händler dürfen die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht verkürzen. Kulanzregelungen (Verlängerung/Umtausch) möglich. (konsum.admin.ch)
Welche Besonderheiten gelten in der Schweiz für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Transparente AGB (Frist, Einlösewege, Restwert). Für MWST-Zwecke ist die Formulierung entscheidend: Wird ein Leistungsgutschein auch für andere Leistungen einlösbar erklärt, gilt er als Wertgutschein → Steuer erst bei Einlösung. (help.e-guma.ch)