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Europa
Gibt es in San Marino eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Keine spezielle landesweite Mindest-/Höchstdauer für Gutscheine ersichtlich. Laufzeiten werden vertraglich (AGB) festgelegt; allgemeine Informations-/Transparenzpflichten ergeben sich u. a. aus dem E-Commerce-Gesetz (gilt auch für Verbraucher*innen, ohne besondere Gutscheinfristen).
Welche Besonderheiten gelten in San Marino für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
AGB-Transparenz (Frist, Einlöseweg, Geltungsbereich, Gebühren) ist entscheidend. Für Online-Verkäufe gelten die Offenlegungspflichten des E-Commerce-Gesetzes; ein spezielles Gutschein-Lizenz-/Meldeverfahren ist nicht vorgesehen.
Welche Verbraucherrechte gelten in San Marino bei abgelaufenen Gutscheinen?
Regelmäßig kein Anspruch auf Einlösung/Erstattung nach Ablauf, sofern die Befristung klar vereinbart war. Streitfälle werden nach allg. Verbraucher-/Zivilrecht beurteilt (kein spezielles Gutscheinrecht).
Wie werden in San Marino Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
San Marino hat keine Mehrwertsteuer; stattdessen eine „monofase“-Einfuhrsteuer (i. d. R. 17 %) auf Warenimporte. Ein EU-ähnliches SPV/MPV-Regime existiert nicht; wirtschaftlich wird die Steuer nicht bei Gutscheinverkauf, sondern bei Einfuhr/Endlieferung relevant.