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Welche Verbraucherrechte gelten in Bosnien und Herzegowina bei abgelaufenen Gutscheinen?
Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung zu abgelaufenen Gutscheinen. Nach dem Verbraucherschutzgesetz müssen Händler jedoch die Gültigkeitsdauer klar angeben. Verstöße können von der Verbraucherschutzbehörde geahndet werden.
Welche Besonderheiten gelten in Bosnien und Herzegowina für den Verkauf, die Ausgabe oder Einlösung von Gutscheinen?
Gutscheine dürfen in Bosnien und Herzegowina sowohl in physischer als auch digitaler Form vertrieben werden. Online-Gutscheinanbieter müssen sich bei der Steuerbehörde registrieren und elektronische Transaktionen dokumentieren.
Wie werden in Bosnien und Herzegowina Gutscheine steuerlich behandelt (Umsatzsteuer, Einzweck / Mehrzweck)?
Gutscheine unterliegen der Mehrwertsteuer (PDV). Die Steuer wird grundsätzlich bei der Einlösung erhoben. Eine offizielle Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen besteht nicht, allerdings wird die EU-Richtlinie 2016/1065 als Referenz herangezogen.
Gibt es in Bosnien und Herzegowina eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen?
Bosnien und Herzegowina hat keine spezielle gesetzliche Regelung zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Nach dem Zivilgesetzbuch gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Händler können kürzere Fristen festlegen, müssen diese aber klar angeben.